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FAQ

Bild: Andrii Yalanskyi via Adobe Stock

Häufig gestellte Fragen

Wie kann man sich als Zusteller bewerben und wie geht es dann weiter?

Nachdem Sie sich über „JETZT BEWERBEN“  beworben haben, senden wir Ihnen per E-Mail eine Bestätigung zu.

Danach werden Sie von Ihrem persönlichen Ansprechpartner umgehend kontaktiert und können die nächsten Schritte besprechen.

Gibt es Voraussetzungen, um Zusteller zu werden?

Zuverlässigkeit ist eines der wichtigsten Kriterien, um bei der Weigro als Zusteller zu arbeiten. Daneben muss ein Zusteller mindestens 13 Jahre alt sein. Aber auch Erwachsene wie Rentner sind bei uns herzlich Willkommen.

An welchen Tagen wird der WochenKurier zugestellt?

Zugestellt wird in allen Landkreisen wöchentlich am Samstag zugestellt.

Wie und wann bekommt man den WochenKurier zum Verteilen?

Die Zusteller der Weigro verteilen den Wochenkurier immer samstags. Daher werden diese zwischen Donnerstag und Samstagsvormittag an dem jeweiligen vereinbarten Ablageort angeliefert. Ein geschützter Ablageort ist hier von Vorteil. (Carport, Garage)

Wo wird der WochenKurier verteilt?

Jeder Zusteller erhält bei der Einstellung einen Gebietsplan von seinem Zustellgebiet. In diesem sind alle Straßen angegeben, die verteilt werden sollen. Dabei wird auch unterschieden, ob beide Straßenseiten oder zum Beispiel nur die linke oder die rechte Straßenseite verteilt werden muss.

Der Wochenkurier erscheint in folgenden Landkreisen:

  • Landkreis Bautzen
  • Landkreis Görlitz
  • Landkreis Meißen
  • Region Dresden
  • Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Bin ich bei meinem Job versichert?

Selbstverständlich sind Sie während einer Tätigkeit bei uns über die Berufsgenossenschaft entsprechend unfallversichert. Sicher ist sicher.

Welche Unterlagen benötige ich?

Zumeist werden folgende Unterlagen für Ihre Einstellung benötigt:

  • Personalausweis
  • Steueridentifikationsnummer
  • Versicherungsnummernachweis (ehemals Sozialversicherungsausweis)
  • Einverständnis eines Erziehungsberechtigten bei unter 18-jährigen
  • Kontodaten
  • Bei nicht Nicht-EU-Bürgern muss eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis vom Arbeitsamt vorliegen
Muss ich beim WochenKurier etwas händisch für die Verteilung sortieren?

Im Normalfall sind alle beiliegenden Prospekte bereits im Wochenkurier maschinell einsortiert und müssen nicht von Ihnen zusammengelegt werden.

Wie ist die Arbeitszeit und der Lohn?

Die Arbeitszeit sowie Lohn hängen von mehreren Dingen ab – unter anderem von der Größe des Verteilgebiets und der berechneten Laufzeit für die Verteilung.

Hierzu können wir bei Kontaktaufnahme oder Bewerbung durch Sie, das passende Zustellgebiet prüfen und Ihnen gerne mehr Auskunft erteilen.

Die Lohnzahlung erfolgt zur Monatsmitte des Folgemonats und wird auf die das jeweilige Bankkonto überwiesen.

Was ist, wenn ich einmal krank bin oder Urlaub habe?

Bei Krankheit informieren Sie uns einfach umgehend sowie Ihren geplanten Urlaub mindestens 4 Wochen vorher mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Bewerben Sie sich jetzt als Zeitungsausträger

Wir bieten Ihnen einen Nebenjob mit guter Vereinbarkeit zur Schule, Hauptberuf oder zur Rente. Die Verteilung erfolgt 1-mal wöchentlich am Wochenende. Die Arbeitszeit beträgt je nach Gebiet zwischen 2-4 Stunden. 
Sie verfügen über eine freie Zeiteinteilung bei der Zustellung am Verteiltag in einem Zustellgebiet in Ihrer Nähe. Die Prospekte sind bereits im Vorfeld maschinell vorsoriert.